Nach dem Tod des Ehepartners kommen viele beängstigende Ereignisse auf die Hinterbliebenen zu. Ein „Angstereignis“ kann die Bank sein.

Eines Tages, etwa vier Monate nach dem Tod ihres Mannes, geht Frau B. zum Geldautomaten, um Bargeld abzuheben. Der Automat gibt das Signal: „Abhebungen sind zur Zeit nicht möglich“. Frau B. bekommt Angst. Glücklicherweise ist die Filiale noch geöffnet und Frau B. kann nachfragen, warum „Abhebungen zur Zeit nicht möglich sind“. „Ja, Frau B., wir haben die Nachricht erhalten, dass ihr Mann verstorben ist und damit ist das Konto erst einmal gesperrt“.

Frau B. gerät in Panik: „Und was wird aus den laufenden Abbuchungen und Daueraufträgen?“  Antwort: „ja, da müssen wir mal sehen“. Sind sie denn verfügungsberechtigt? „Ja“, sagt Frau B., „das ist ja unser gemeinsames Konto“. „O.K., da müssen wir mal sehen. Machen sie doch einen Termin mit ihrem Bankberater um das zu klären“. Frau B.: „Ja und wie kriege ich jetzt Geld?“ „Von dem Konto gar nicht“, ist die Antwort. Glücklicherweise hat Frau B. noch ein Sparkonto, das auf ihren Namen läuft. Davon kann sie Geld abheben.

Frau B. bereitet, wie ihr nach der Kontensperrung gesagt wurde,  die Auflösung des gemeinsamen Kontos vor und richtet ein eigenes Konto ein. Sie listet alle Abbuchungen und Daueraufträge auf, denn ihr wurde ja von der Bankangestellten mitgeteilt, das könne nicht einfach von der Bank auf das neue Konto übertragen werden.

Als Frau B. beim vereinbarten Termin  zum Berater kommt, ist alles vorbereitet und er hat natürlich die Abbuchungen aus dem Computer gelistet und übertragen. Ihr ganzer Aufwand des Auflistens war eine „Missverständnis“. Der Bankberater hat alle Kontobewegungen von Frau B. vor sich und konfrontiert sie, mit den festen monatlichen Abbuchungen auch mit den sonstigen Ausgaben, die sie getätigt hat: „Also bei Karstadt und bei Lindner haben sie auch eingekauft.“ Frau B. fühlt sich wie ein Schulmädchen ertappt, weil sie einfach so Geld ausgegeben hat.  Der Bankberater: „Na, dann wollen wir mal ihre monatlichen Einnahmen sehen.“

Frau B. spürt, dass ihr das unangenehm ist. Bankberater: „Wir kommen da auf 1200 Euro. Ihre Ausgaben übersteigen aber ihr Einkommen, wenn man die Ferienwohnung und Miete und alles, was sie ausgeben zusammenrechnet. Was machen wir denn da?“ Frau B. wird es unangenehm heiß. Der Bankberater: „Sie haben ja noch Erspartes, davon können wir etwas nehmen. Das haben sie ja schon gelegentlich getan.“ „Ja“, sagt Frau B., „das müssen wir wohl.“ Um sich zu rechtfertigen fügt sie hinzu, dass sie zurzeit kaum etwas esse. Sie möchte aber nicht auf jede Annehmlichkeit verzichten und möchte auch verreisen, wie sie es mit ihrem Mann getan habe. Außerdem erbe sie ja irgendwann von ihrem Vater.

„Sie haben ja Recht“, antwortet der Berater, „aber verlassen sie sich nicht darauf, dass sie bald etwas von ihrem Vater erben, der kann so alt werden wie Heesters. Sie müssen mit dem Geld auskommen das sie haben. Sie können nur eine festgelegte Summe von ihrem Ersparten verbrauchen, sonst reicht es nicht. Ich schlage ihnen mal 500 Euro im Monat vor, das müßte reichen.“

Frau B. zögerlich: „Ja, wenn aber mal etwas kaputt geht und ich etwas anschaffen muss?“ „Ja“, antwortet der Berater, „da können wir flexibel sein, wenn mal so etwas ansteht, dann bekommen sie etwas mehr. Sie müssen zukünftig rechnen, wenn sie so einkaufen, darauf achten, dass sie nicht zu viel einkaufen…“ Der Berater lächelt. Frau B. fühlt sich eingeengt und kontrolliert. Einerseits hat sie das Gefühl, sie muss dankbar sein, dass jemand ihre Finanzen ordnet, andererseits ist sie in den 46 Ehejahren ganz gut mit dem Geld ausgekommen. Sie befürchtet, dass der Berater zukünftig jede Kontobewegung bei ihr kontrolliert. Sie fühlt sich gegängelt und mag nicht dankbar sein.

In die Stille hinein sagt der Berater: „Manchmal ist es ja so, wenn man einsam ist, dann kauft man was, was man gar nicht braucht“. Frau B.:, „Ja, das weiß ich, habe ich auch schon getan“.

Berater: „Ja, Frau B., ich meine es doch nur gut mit ihnen. Manchmal überlegt man das nicht so, überzieht das Konto und überzieht es immer weiter.“ Frau B. hat ihr Konto bisher nie überzogen

Sie denkt sich, ‚oh Schreck, so weit ist es jetzt mit dir gekommen. Dein Mann ist tot und schon wirst du zur Kontoüberzieherin und bekommst einen Vormund. Was darf ich noch ausgeben, ohne dass der Berater böse wird? ‘

Sie empfindet ihren Zustand als sehr unangenehm. Sie kam, um ihre Abbuchungen und Daueraufträge auf das neue Konto zu übertragen. Sie ist nicht gekommen, um sich Einnahmen und Ausgaben kontrollieren zu lassen. Darf sie jetzt noch eine größere Ausgabe allein entscheiden; ohne den Berater? Frau B. fühlt sich so schon sehr allein und möchte nicht auch noch den Bankmenschen verlieren. Eigentlich muss sie dankbar sein, dass jemand ihre Finanzen ordnet. Ihre Freundin findet auch, dass sie froh sein kann, jemanden zu haben, der auf sie aufpaßt.

Ganz tief in ihrem Inneren möchte sie aber keinen Vormund und niemanden der sie kontrolliert und niemanden, der auf ihr Geld aufpasst! Sie möchte nur ein Konto, von dem ihre laufenden Kosten abgebucht werden, von dem sie Geld abheben kann, um bei Karstadt und Lindner und weiß der Kuckuck wo sonst noch, einzukaufen.

Außerdem ist sie sicher, dass ihr alter Vater nicht so alt wird wie Heesters.

All das sagt sie aber nicht dem Bankberater. Sie wird ihn zukünftig überlisten und nur noch bar bezahlen. Dann kann der Bankberater nicht mehr überprüfen, was sie einkauft. Sie verabschiedet sich freundlich, und wünscht in Gedanken dem Banker etwas Unanständiges. Sie muss sich erst daran gewöhnen, dass Helfer auch anstrengend sind.

 

Wir haben diesen Bericht einer Trauernden eingestellt, als Ermutigung für alle, die mit Probleme und Unsicherheiten mit Bank oder Finanzen haben. Das macht Angst.

Es passiert nicht nur Ihnen! Es passiert nicht, weil Sie „dumm“ sind, sondern, weil Bankberater „dumm“ sind!