Abschied nehmen
Sollen, ja dürfen Angehörige ihre Verstorbenen noch einmal sehen? Dürfen gar Kinder mit dabei sein?
In aller Regel, ein klares Ja!
Wenn jemand im Krankenhaus verstorben ist, dann ist es gut, hinzugehen und Abschied zu nehmen. Man kann den Krankenhausseelsorger oder eine Pfarrerin bitten, dabei zu sein, ein Gebet zu sprechen, den Abschied zu gestalten. Diesen Dienst leisten die Geistlichen gerne, – auch wenn der Verstorbene oder die Angehörigen keiner Kirche angehören.
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, dann darf man den Verstorbenen noch mindestens 36 Stunden in der Wohnung behalten, – wenn man das will. Man kann Verwandte benachrichtigen und sie bitten zu kommen. Es ist gut, Kerzen aufzustellen, auch Blumen.
Wer sich unbeholfen fühlt, kann den Bestatter oder die Bestatterin bitten zu helfen, den Toten zu richten.
Bei einem Unfall können Bestatter den Toten so richten, dass man ihn im Sarg, vor der Bestattungsfeier noch einmal sehen kann.
Für manche ist es wichtig, den geliebten Menschen in eigener, schöner Bekleidung zu bestatten, und manche legen noch etwas mit in den Sarg:
Einen Brief, ein Bild… – Auch Kindern tut es gut, dabei einbezogen zu sein.